Die Transaktionssperre nach § 46 GwG: Eine grundsätzliche Auseinandersetzung unter Berücksichtigung der zukünftigen Grundsätze der AMLR
§ 46 des Geldwäschegesetzes (GwG) ist eine der praktisch wichtigsten, zugleich aber häufig missverstandenen Vorschriften des Geldwäscherechts. Der Beitrag behandelt den derzeitigen Rechtsrahmen und einen Ausblick auf die Änderungen durch die AMLR ab Juli 2027.