Impact der AMLR im Versicherungssektor: Ongoing Monitoring als gruppenweite Pflicht?
Art. 26 Abs. 1 UAbs. 3 AMLR verpflichtet zur Berücksichtigung von Informationen aus der gesamten Gruppe – einschließlich nicht geldwäscherechtlich verpflichteter Gruppenunternehmen. Für Versicherungskonzerne mit spartengetrennten Bestandssystemen bedeutet das erheblichen Anpassungsbedarf.