Das neue Altersvorsorgedepot: private Altersvorsorge am Kapitalmarkt – Teil 1
Das Altersvorsorgereformgesetz soll die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu ordnen. Im Mittelpunkt steht die Einführung eines Altersvorsorgedepots (AVD) als neuer, zertifizierungspflichtiger Altersvorsorgevertrag mit Kapitalmarktbezug. Teil 1 unserer Reihe gibt einen Überblick über die wesentlichen Eckpunkte des Produkts, seine gesetzliche Einordnung und die daraus folgenden Anforderungen.
Maßgeblich ist das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz). Der Regierungsentwurf wurde als BT-Drs. 21/4088 veröffentlicht; der Bundesrat hat dem Gesetz am 8. Mai 2026 zugestimmt. Eine Verkündung im Bundesgesetzblatt ist noch nicht erfolgt. Die wesentlichen Neuregelungen sollen nach dem Gesetzentwurf überwiegend zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Hintergrund der Reform
Die Bundesregierung begründet die Reform mit strukturellen Problemen der bisherigen privaten Altersvorsorge. Die Zahl privater Altersvorsorgeverträge ist seit einigen Jahren rückläufig; als Ursachen nennt der Gesetzentwurf unter anderem hohe Kosten, geringe Renditen, komplexe Förderung, geringe Flexibilität und mangelnde Transparenz bei der Produktauswahl.
Ziel der Reform ist es, die private Altersvorsorge kostengünstiger, renditestärker, einfacher, flexibler und transparenter zu machen. Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten soll künftig auch ein renditeorientiertes Altersvorsorgedepot ohne Kapitalgarantie zugelassen werden.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG). Das AltZertG wird durch das Altersvorsorgereformgesetz wegen der neuen Altersvorsorgeprodukte neu gefasst. Das Altersvorsorgedepot ist deshalb kein frei gestaltbares Wertpapierdepot, sondern ein zertifizierungspflichtiges Altersvorsorgeprodukt mit gesetzlichen Strukturvorgaben.
Kern des neuen Produkts ist, dass eingezahlte Altersvorsorgebeiträge und staatliche Zulagen kapitalmarktorientiert angelegt werden können. Anders als bei klassischen Garantieprodukten wird beim Altersvorsorgedepot keine Kapitalgarantie vereinbart. Weder ein Mindestkapital zum Ende der Ansparphase noch eine Mindestwertentwicklung während der Ansparphase sind vorgesehen.
Zulässig sind jedoch nicht beliebige Anlagen. In Betracht kommen vor allem bestimmte OGAW-Sondervermögen, namentlich ETFs, daneben offene Publikums-AIF, europäische langfristige Investmentfonds (ELTIFs) sowie bestimmte Schuldverschreibungen öffentlicher Emittenten. Die Anlagefreiheit ist damit kapitalmarktorientiert, aber gesetzlich eingegrenzt.
Wichtige Kennzahlen
Die Eckwerte des Altersvorsorgedepots lassen sich nach den drei Phasen des Produkts gliedern.
Ansparphase
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Jährliche Einzahlungshöchstgrenze | 6.840 Euro |
| Steuerlich geförderte Beiträge | grundsätzlich bis 1.800 Euro jährlich zuzüglich Zulage |
| Nicht auf die Höchstgrenze angerechnet | Zulagen, Erträge, bestimmte steuerfreie Übertragungen |
Zulagenförderung (ab Beitragsjahr 2027)
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Mindesteigenbeitrag | 120 Euro jährlich |
| Grundzulage für Beiträge bis 1.200 Euro | 30 Prozent |
| Grundzulage für Beiträge von 1.200,01 bis 1.800 Euro | 20 Prozent |
| Einmaliger Erhöhungsbetrag für unter 25-Jährige | 200 Euro |
| Kinderzulage | 25 Prozent der Beiträge bis 1.800 Euro, höchstens 300 Euro pro Kind |
| Effektivkosten-Obergrenze beim Standarddepot | höchstens 1,5 Prozent |
Zudem ist die Zahl förderfähiger Verträge begrenzt: Beiträge ab dem dritten nach dem 31. Dezember 2026 abgeschlossenen Altersvorsorgevertrag werden grundsätzlich nicht mehr als geförderte Altersvorsorgebeiträge behandelt.
Auszahlungsphase
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Frühester Leistungsbeginn | Vollendung des 65. Lebensjahres |
| Spätester erstmaliger Leistungsbeginn | Vollendung des 70. Lebensjahres |
| Frei wählbarer Zeitkorridor für den Auszahlungsbeginn | mindestens fünf Jahre |
| Spätestes Ende eines Auszahlungsplans | Vollendung des 85. Lebensjahres |
| Gesondert auszahlbarer Teilbetrag zu Beginn | bis zu 30 Prozent des Kapitals |
In der Auszahlungsphase bleibt der Altersvorsorgecharakter erhalten. Neben lebenslangen Leistungen sind auch Auszahlungspläne möglich.
Das Standarddepot
Neben dem allgemeinen Altersvorsorgedepot sieht der Gesetzentwurf ein Standarddepot Altersvorsorge vor. Es soll als einfach strukturiertes Einstiegsprodukt ausgestaltet sein, online abgeschlossen werden können und mit gesetzlichen Voreinstellungen arbeiten.
Für das Standarddepot muss der Anbieter insbesondere zwei OGAW-Sondervermögen festlegen: eines mit niedrigerer und eines mit höherer Risikoklasse. Der Vertragspartner kann über die Aufteilung der Beiträge entscheiden; tut er dies nicht, greift die vorgesehene Standardaufteilung.
Zusätzlich sieht der Entwurf einen Risikoreduktionsmechanismus vor Beginn der Auszahlungsphase vor. Fünf Jahre vor der Auszahlungsphase darf nur noch ein begrenzter Anteil des Kapitals im risikoreicheren Fonds investiert sein; zwei Jahre vorher sinkt dieser Anteil weiter. Das Standarddepot verbindet damit chancenorientiertes Sparen mit einem gesetzlich vorgesehenen Sicherheitsmechanismus.
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot kann sich vor allem für Sparerinnen und Sparer lohnen, die langfristig vorsorgen, staatliche Förderung nutzen und stärker an den Renditechancen des Kapitalmarkts partizipieren wollen. Der Verzicht auf eine Kapitalgarantie eröffnet höhere Renditechancen, bedeutet aber zugleich, dass Wertschwankungen während der Ansparphase getragen werden müssen.
Besonders naheliegend ist das Produkt daher für Personen mit langem Anlagehorizont. Für sehr sicherheitsorientierte Anleger, die zwingend eine Beitragsgarantie erwarten, bleibt dagegen eher ein Garantieprodukt die passendere Wahl. Attraktiv kann das Altersvorsorgedepot außerdem für Sparer mit kleinen und mittleren Einkommen sowie für Familien sein, weil die Förderung einfacher und stärker beitragsbezogen ausgestaltet werden soll.
Auf Anbieterseite ist das Altersvorsorgedepot vor allem für Institute interessant, die bereits über Kapitalmarkt-, Depot-, Fonds- oder Wertpapierinfrastruktur verfügen. Dazu zählen insbesondere Wertpapierinstitute, Kreditinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherer. Für Wertpapierinstitute kann das Produkt besonders relevant sein, weil es einen Zugang zum Markt der zertifizierten privaten Altersvorsorge eröffnet, ohne dass das Produkt als klassisches Versicherungsprodukt ausgestaltet sein muss. Die ergänzende Arbeitsunterlage ordnet das Altersvorsorgedepot entsprechend als möglichen Einstieg in ein B2B-Retail-Altersvorsorgegeschäft mit standardisierten langfristigen Anlageprodukten, begrenzter Produktpalette und Fokus auf Sparpläne ein.
Gleichzeitig bleibt das Produkt regulatorisch anspruchsvoll. Anbieter benötigen nicht nur die passende aufsichtsrechtliche Grundlage, sondern zusätzlich die Zertifizierung nach dem AltZertG n. F. Hinzu kommen Anforderungen an Produktgestaltung, Kostenkontrolle, Informationspflichten, Zulagenprozesse und laufende Compliance.
Rechtliche Einordnung und Transparenzpflichten
Das Altersvorsorgedepot lässt sich aufsichtsrechtlich nicht einer einzigen Kategorie zuordnen. Es ist zunächst ein Produkt der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Zugleich hat es einen klaren Kapitalmarktbezug, weil die Anlage in gesetzlich zugelassene Finanzinstrumente erfolgt.
Die laufende Aufsicht folgt keinem neuen Sonderaufsichtsgesetz für das Altersvorsorgedepot, sondern richtet sich nach dem jeweiligen Anbietertyp: Versicherer unterliegen dem Versicherungsaufsichtsrecht, Kreditinstitute dem Kreditwesengesetz, Kapitalverwaltungsgesellschaften dem Kapitalanlagegesetzbuch und Wertpapierinstitute dem Wertpapierinstitutsgesetz. Das AltZertG n. F. legt daneben die produktbezogenen Anforderungen und die Zertifizierung fest.
Ein zentrales Ziel der Reform ist mehr Transparenz. Anbieter müssen vor Vertragsschluss durch ein Produktinformationsblatt informieren. Zusätzlich sind Muster-Produktinformationen vorgesehen, die öffentlich bereitgestellt werden sollen. Während der Ansparphase bestehen jährliche Informationspflichten, unter anderem zu Beiträgen, Zulagen, Kosten, Erträgen und erwarteten Altersleistungen. Auch Kostenänderungen müssen gesondert angezeigt werden.
Ausblick
Das Altersvorsorgedepot soll die geförderte private Altersvorsorge stärker an langfristigem Kapitalmarktsparen ausrichten. Es eröffnet neue Renditechancen, bleibt aber ein reguliertes und zertifizierungspflichtiges Altersvorsorgeprodukt mit gesetzlich begrenzten Anlageformen sowie Kosten- und Informationspflichten.
Für Sparerinnen und Sparer kann das Produkt vor allem dann interessant sein, wenn sie langfristig vorsorgen und bewusst auf eine Kapitalgarantie verzichten wollen. Für Anbieter eröffnet es neue Geschäftsmöglichkeiten, bringt aber zugleich zusätzliche Anforderungen an Produktgestaltung, Zertifizierung, Kostenkontrolle, Information und Compliance mit sich.
In Teil 2 unserer Reihe betrachten wir die konkreten Produktanforderungen des Altersvorsorgedepots näher. Teil 3 befasst sich anschließend mit den Anforderungen an Anbieter, Zertifizierung, Vertrieb und Aufsicht.