Impact der AMLR im Versicherungssektor: Auslagerung der GwB-Funktion?
Art. 18 Abs. 3 S. 2 AMLR verbietet die Auslagerung zentraler Kernaufgaben des Geldwäschebeauftragten. Droht damit das Aus für die ausgelagerte GwB-Funktion? Ein Abgleich mit den EBA-Leitlinien zeigt: So neu sind die Verbote nicht – die besseren Argumente sprechen für die Auslagerbarkeit.