AML-Verordnung (AMLR)

Das AML-Paket – allen voran die AMLR – ordnet die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung grundlegend neu, flankiert von Level-2- und Level-3-Maßnahmen. Unsere Beitragsreihe stellt die neuen Vorgaben vor und ordnet ihre Folgen für Verpflichtete ein.

Die Rechtsakte des AML-Pakets, insbesondere der AMLR, regeln die Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung grundsätzlich neu. Begleitet werden die AMLR und die 6. Geldwäscherichtlinie durch diverse Level 2- und Level 3-Maßnahmen. In der Beitragsreihe stellen wir die neuen Gesetze, Verordnungen und Leitlinien vor und ordnen ihre Auswirkungen auf Verpflichtete ein.

01

AML-Verordnung: Customer Due Diligence
Die AMLR ordnet die “Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden” umfassend neu. Der Beitrag beschreibt die Änderungen und die Vorschläge eines delegierten Rechtsakts zur Konkretisierung der Anforderungen.

02

Kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung unter der AMLR: Neue Standards, erkennbare Offenheit für Technologie und der jüngste AMLA-Leitlinien-Entwurf
Die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung bleibt auch unter der AMLR der Dreh- und Angelpunkt der laufenden geldwäscherechtlichen Kundenbewertung. Mit den am 3. Juni 2026 zur Konsultation gestellten Entwurfs-Leitlinien konkretisiert die AMLA nun diese zentrale Überwachungspflicht.

03

Identifizierung unter der AMLR: Vom Videoident zur eID
Neue Anforderungen an die Kundenidentifizierung beim Onboarding unter der AMLR – und die praktisch hochrelevante Frage nach der Zukunft des verbreiteten Videoident-Verfahrens.